Allgemeine Geschäfts- und Teilnahmebedingungen

Allgemeine Geschäfts- und Teilnahmebedingungen ALPIN8

§ 1 Anwendung – Geltung

(1) Die ALPIN8 GmbH, Bötzingerstr. 64, 79111 Freiburg, Deutschland, ist u.a. im Bereich der Veranstaltung von Outdoor- und Extremsportevents tätig. ALPIN8 (Everesting und Everesty) ist eine Veranstaltung der ALPIN8 GmbH.

(2) Diese Allgemeinen Geschäfts- und Teilnahmebedingungen (nachfolgend AGB) gelten für alle Veranstaltungen der ALPIN8 GmbH (nachfolgend „Veranstalter“). Sie sind in ihrer bei der Anmeldung jeweils gültigen Fassung Bestandteil des Vertrags zwischen Veranstalter und Teilnehmende.

 

§ 2 Teilnahmevoraussetzungen - Sicherheitsmaßnahmen

(1) Teilnahme- und startberechtigt sind nur gesunde, erfahrene und gut trainierte Sportler:innen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und nicht in ihrer Geschäftsfähigkeit beschränkt sind. 


(2) Jeder
Teilnehmende trägt die volle persönliche Verantwortung für die aufgrund des Charakters der Veranstaltung bei einer Teilnahme bestehenden Risiken und insbesondere seinen Gesundheitszustand. Teilnehmende müssen sich der jeweils zu bewältigenden Distanz und der Besonderheiten der Veranstaltung (Nacht, Kälte, Wetterbedingungen wie evtl. Schnee, Regen, Wind, Höhe etc.) bewusst sein und sich darauf entsprechend vorbereiten. 

(3) Voraussetzung für die Teilnahme ist der Abschluss eines Teilnahmevertrages durch ordnungsgemäße Anmeldung und Registrierung auf der Internetseite www.alpin8.eu.

(4) Starten kann nur, wer vom Veranstalter eine offizielle Startnummer für das betreffende Event zugeteilt bekommen hat.

(5) Den Anweisungen des Veranstalters und seines Personals ist unbedingt Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlungen ist der Veranstalter jederzeit berechtigt, den betreffenden Teilnehmenden von der Veranstaltung auszuschließen.

(6) Jeder Teilnehmende übernimmt gegenüber dem Veranstalter die Garantie (verschuldensunabhängige Haftung) dass er beim Start gesund und den besonderen Anforderungen des Laufs entsprechend leistungsfähig ist und insbesondere folgende Voraussetzungen erfüllt:
 

  • Trittsicherheit Orientierungsfähigkeit im Gelände, auch ohne Technik und selbst wenn das Wetter und die Sicht schlecht sind.

  • Jeder Teilnehmende hat stets dem Wetter angepasste Ausrüstung und Kleidung bei sich zu führen und zu benutzen bzw. zu tragen.

  • Die Pflichtausrüstung während des Laufs ist den Teilnahmeregeln zu entnehmen.

 

(7) Jeder Teilnehmende ist verpflichtet, vor dem Start den ärztlichen Checkpoint (Triage) im Basecamp zu passieren und den Anweisungen des medizinischen Personals Folge zu leisten. Bei Auffälligkeiten hinsichtlich der psychischen und/oder physischen Leistungsfähigkeit ist der Veranstalter berechtigt, den Start zu untersagen oder den Teilnehmenden aus dem Rennen zu nehmen. Eine Zulassung zum Lauf beim ärztlichen Checkpoint hat keine Haftungsübernahme durch den Veranstalter zur Folge.

(8) Der Teilnehmende erklärt ausdrücklich und verpflichtet sich, die zum Zeitpunkt der Veranstaltung vom Veranstalter und/oder den zuständigen Behörden und/oder gesetzlich festgesetzten Covid-19-Massnahmen strikt zu befolgen.

(9) Alle in diesen Allgemeinen Geschäfts- und Teilnahmebedingungen (AGB) den dem Teilnehmenden ebenfalls zur Verfügung gestellten Teilnahmeregeln enthaltenen Hinweise und Vorgaben begründen eine unmittelbare Vertragspflicht des Teilnehmenden.

§ 3 Anmeldung - Teilnahmegebühr - Anmeldebestätigung - Zahlungsbedingungen - Kündigung durch den Veranstalter - Stornierung durch den Teilnehmenden - Versicherung

(1) Die Anmeldung erfolgt online auf der Internetseite www.alpin8.eu über den dort verlinkten Dienstleister. Die Anmeldung ist verbindlich. Der Vertrag über die Teilnahme (nachfolgend „Vertrag“) kommt durch vollständige Durchführung der Registrierung durch den Teilnehmenden und Zusendung der Anmeldebestätigung an den Teilnehmenden durch den Veranstalter zustande. 

(2) Die Teilnahmegebühren für die einzelnen Distanzen betragen: 

EVERESTING (8848 Höhenmeter)

> bis 30.11.2023: 499,00 € (begrenzt auf 50 Tickets. Nach Verkauf dieser 50 Tickets gilt der Normalpreis von 599,00 €.)

> ab 01.12.2023: 599,00 €


EVERESTY (4424 Höhenmeter)
> bis 30.11.2023: 399,00 € (begrenzt auf 5 Tickets. Nach Verkauf dieser 5 Tickets gilt der Normalpreis von 499,00 €.)
> ab 01.12.2023: 499,00 €

Die Zahlung ist in voller Höhe direkt bei der Anmeldung fällig (über den Anmelde-Dienstleister). Sofern die Zahlung der Teilnahmegebühr 4 Wochen nach Anmeldung nicht beim Veranstalter eingegangen ist, erlischt die Anmeldung und der Startplatz wird wieder freigegeben.

(3) Eine Übertragung des Startplatzes an einen Dritten ist nur mit schriftlicher Zustimmung (Email genügt) des Veranstalters zulässig. Sofern der Teilnehmende seinen Startplatz übertragen möchte, hat er dies dem Veranstalter per Email an saskia.bauer@alpin8.eu mitzuteilen.

(4) Der Teilnehmende erklärt sich dazu bereit, sich den vom Veranstalter angeordneten Gesundheits- und Ausrüstungskontrollen zu unterziehen.

(5) Der Teilnehmende kennt und akzeptiert vollumfänglich die Teilnahmebedingungen und die Teilnahmeregeln. Er erklärt ausdrücklich, dass er alle darin enthaltenen Regeln, Vorschriften und Bedingungen vollständig gelesen, verstanden und akzeptiert hat. 

(6) Der Teilnehmende erklärt mit seiner Registrierung die Teilnahme an der Veranstaltung auf eigenes Risiko und, dass er zum Zeitpunkt der Veranstaltung ausreichend gegen Unfälle (auch im Ausland) versichert ist. Der Teilnehmer stellt den Veranstalter von Regressansprüchen seiner Versicherungen frei.

Es wird dringend empfohlen, eine private Auslandskrankenversicherung abzuschließen, die auch Hubschraubereinsätze und Rückholtransporte beinhaltet.

(7) Der Teilnehmende hat am Tag des Beginns der Veranstaltung auf dem Event-Gelände persönlich eine Haftungsfreistellungserklärung zu unterschreiben und dem Veranstalter im Original zu übergeben. Nach Übergabe der Haftungsfreistellungserklärung erhält der Teilnehmende seine persönlichen Startunterlagen und seine Startnummer.

(8) Die ALPIN8 GmbH kann den Vertrag mit dem Teilnehmenden außerordentlich mit sofortiger Wirkung kündigen und den Teilnehmenden von der Veranstaltung ausschließen/, wenn die Fortführung des Vertrages oder die Teilnahme des Teilnehmenden an der Veranstaltung für den Veranstalter oder andere Teilnehmende nicht zumutbar ist, insbesondere beispielsweise wenn der Teilnehmende: 

• gegen diese AGB und/oder die Teilnahmeregeln und Hinweise des Veranstalters vor oder während der Veranstaltung verstößt. 

• die Veranstaltung nachhaltig stört oder sich oder andere gefährdet. 

• den Anweisungen des Veranstalters oder seiner Mitarbeiter nicht Folge leistet. 

Im Fall der außerordentlichen Kündigung durch den Veranstalter aus einem der vorstehend genannten Gründe behält der Veranstalter den Anspruch auf die Teilnahmegebühr, sofern der Teilnehmende den Kündigungsgrund zu vertreten hat.

(9) Eine Stornierung des Vertrags durch den Teilnehmende ist nur unter folgenden Voraussetzungen möglich: 

• Eine Stornierung des Vertrages durch den Teilnehmenden kann nur schriftlich oder per E-Mail erfolgen.

• Bei Stornierung bis zwei Monate vor Beginn der Veranstaltung erstattet der Veranstalter 50% der Teilnahmegebühr. 

• Nach Ablauf dieser Frist erfolgt keine Rückerstattung des Startgeldes. 

• Die Rückerstattung erfolgt innerhalb von 14 Werktagen nach Erhalt der schriftlichen Stornierung. 

• Ein Verkauf des gebuchten Startplatzes an Dritte ist nicht zulässig. 

(10) Da die Startnummern personalisiert sind, ist eine Weitergabe an Dritte nur dem Veranstalter, nicht aber dem Teilnehmenden gestattet.

(11) Es wird empfohlen, eine private Reise-Rücktritts-Versicherung abzuschließen. Außerdem wird angeraten, eine Versicherung mit Bergrettung abzuschließen.

 

§ 4 Ausfall, Abbruch oder Absage der Veranstaltung - Nichtantreten

(1) Bei Ausfall oder Abbruch der Veranstaltung aufgrund eines von außen kommenden nicht voraussehbaren und vom Veranstalter auch durch äußerste zumutbare Sorgfalt nicht abwendbaren Ereignisses („höhere Gewalt“, z.B. aus Gründen des Wetters oder falls die Bergbahn den Betrieb vollständig oder auf einzelnen Streckenabschnitte einschränkt oder einstellt  oder gesetzliche Regelungen oder Maßnahmen einer Behörde zum Gesundheitsschutz die Absage oder den Abbruch notwendig machen), sowie im Fall, dass der Teilnehmende ohne eine Stornierung nach diesen AGB getätigt zu haben, bei der Veranstaltung nicht antritt, hat der Teilnehmende keinen Anspruch auf Rückerstattung der Teilnahmegebühr und auch nicht auf Ersatz sonstiger Kosten oder Schäden wie z.B. Reise- oder Übernachtungskosten. 

(2) Der Veranstalter kann die Veranstaltung bis 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn absagen. Die angemeldeten Teilnehmenden werden unverzüglich von der Absage informiert und erhalten die gezahlte Teilnahmegebühr zurück.

§ 5 Haftungsausschluss

(1) Schadensersatzansprüche des Teilnehmenden gegenüber dem Veranstalter, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit der Veranstalter, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen einen Schaden wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit vorsätzlich oder fahrlässig oder einen anderen Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben oder für Schäden aufgrund einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch den Veranstalter.
 

(2) Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für gesundheitliche Risiken des Teilnehmenden im Zusammenhang mit der Teilnahme an diesem Event. Der Teilnehmende erklärt und garantiert gegenüber dem Veranstalter durch Unterzeichnung der Haftungsfreistellungsklärung verbindlich, dass gegen seine Teilnahme keine gesundheitlichen Bedenken bestehen und sein konditionelles Leistungsniveau den Anforderungen eines derartigen alpinen Ausdauer-Events entspricht. Der Teilnehmende hat selbst für Vollständigkeit und Funktionstüchtigkeit seiner Ausrüstung zu sorgen und garantiert diese gegenüber dem Veranstalter. 

(3) Der Veranstalter übernimmt keine Haftung gegenüber dem Teilnehmenden für verloren gegangene Wertgegenstände, Bekleidungsstücke, Ausrüstungsgegenstände und Lebensmittel.

(4) Sofern der Teilnehmende oder der Veranstalter auf Veranlassung des Teilnehmenden Dritte beauftragt, z.B. Rettungsdienste alarmiert, sind die dadurch entstehenden Kosten durch den Teilnehmenden zu tragen.

 

§ 6 Datenschutz - Foto-/Film-/Interviewaufnahmen

(1) Personenbezogene Daten des Teilnehmenden werden nur erhoben und verarbeitet, soweit diese zur Vorbereitung und weiteren Abwicklung der Veranstaltung benötigt werden (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO) oder wenn eine Einwilligung des Teilnehmenden vorliegt (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO). Die personenbezogenen Daten des Teilnehmenden werden nicht an Dritte weitergegeben. Ausgenommen hiervon ist ausschließlich die Weitergabe an veranstaltungstechnische oder IT-Dienstleister und sowie an für die Durchführung des Vertrages und der Veranstaltung eingeschaltete Dritte im Rahmen der Vertrags- und Veranstaltungsabwicklung. Personenbezogene Daten werden gelöscht oder gesperrt, sobald der Zweck der Speicherung hinfällig wird. Teilnehmende haben das Recht jederzeit Auskunft über die vom Betreiber erhobenen und verarbeiteten Daten und deren Verarbeitungszweck zu erhalten. Weiter haben sie das Recht, ihre erteilte Einwilligung in die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung ihrer Daten jederzeit ohne Angaben von Gründen mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. Sofern Teilnehmende der Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung der Daten für die elektronische Versendung widersprechen möchten, können diese ihren Widerspruch formlos an den Veranstalter senden. Wenn personenbezogene Daten nicht mehr zur Vertragsabwicklung benötigt werden, können Teilnehmende ihre Daten jederzeit sperren, berichtigen oder löschen lassen. Das Recht auf Löschung besteht nicht, soweit gesetzliche oder vertragliche Aufbewahrungspflichten bestehen. Dasselbe gilt, wenn ohne Vorliegen eines Widerrufs oder Widerspruchs die Daten für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung oder Änderung eines Vertrags sowie zur Abwicklung des elektronischen Schriftverkehrs erforderlich sind und für diese Zwecke gespeichert werden müssen.

(2) Mit der Anmeldung willigt der Teilnehmende in eine Speicherung, Verarbeitung und Weitergabe der Daten zum Zweck der Durchführung des Vertrages und der Veranstaltung ein. Außerdem erklärt sich der Teilnehmende mit der Weitergabe seiner personenbezogenen Daten zum Zwecke der Zusendung von Fotos einverstanden, die von einer vom Veranstalter beauftragten Firma produziert werden. Hiermit erklärt der Teilnehmende jedoch nicht zugleich, dass er ein solches Foto kaufen möchte.

(3) Der Teilnehmende erklärt sich damit einverstanden, dass im Zusammenhang mit seiner Teilnahme an der Veranstaltung entstandene Fotos, Filmaufnahmen und Interviews, auf denen er zu sehen bzw. zu hören ist, in Rundfunk, Fernsehen, Internet, Printmedien, Büchern, sozialen Medien (z.B. auf der Homepage und Veranstaltungswebsite des Veranstalters sowie auf Seiten und Plattformen Dritter (inkl. Facebook, Instagram, komoot, Youtube, etc.) sowohl durch den Veranstalter als auch durch Dritte (wie z.B. Sponsoren des Veranstalters und Vertragspartner im Zusammenhang mit der Organisation und Durchführung der Veranstaltung) ohne Anspruch auf Vergütung umfassend inkl. für Werbezwecke veröffentlicht, verbreitet und öffentlich wiedergegeben und zugänglich gemacht werden dürfen.

(4) Mit der Angabe der E-Mail-Adresse erklärt sich der Teilnehmende einverstanden, dass die ALPIN8 GmbH diese für das Versenden von Informationen über die Veranstaltung und Folgeveranstaltungen an ihn nutzen darf.

§ 7 Anwendbares Recht, Gerichtsstand

Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Veranstalter und dem Teilnehmenden findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. 

Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dem mit dem Teilnehmenden geschlossenen Vertrag über die Teilnahme an der Veranstaltung ist, soweit gesetzlich zulässig, Freiburg im Breisgau.

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